Geprüft wird dabei folgendes: Gemeinwohlbezug, Verhältnismäßigkeit und Ultima Ratio, gesetzliche Grundlagen sowie Junktimsklausel, d.h. das Enteignungsgesetz muss zwingend die Art und Weise der Entschädigung regeln.

Geprüft wird dabei folgendes: Gemeinwohlbezug, Verhältnismäßigkeit und Ultima Ratio, gesetzliche Grundlagen sowie Junktimsklausel, d.h. das Enteignungsgesetz muss zwingend die Art und Weise der Entschädigung regeln.