Für den Entlastungsbeweis zählt, dass geräumt wurde und wo – nicht, wer am Steuer saß. Deshalb trägt das Streckenprotokoll eine Kennung statt eines Namens. Die Zuordnung führt der Baubetriebshof.

Für den Entlastungsbeweis zählt, dass geräumt wurde und wo – nicht, wer am Steuer saß. Deshalb trägt das Streckenprotokoll eine Kennung statt eines Namens. Die Zuordnung führt der Baubetriebshof.