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@chrizau.bsky.socialOct 8, 2026, 11:09 AM

..die genaue Formel?

In welchem Report ist die "offizielle" aktuelle Zahl zu finden, die dann Null erreichen, aber wohl eher ein negatives Vorzeichen bekommen wird.

Oder in welchem Spreadsheet?

Und falls es diese Zahl schon seit 1990 gibt, wie hat sie sich zwischen 1990 und 2024 verändert?

#KliG

@chrizau.bsky.socialOct 8, 2026, 11:09 AM

Leider gibt es noch keine Umfragemögichkeit auf #bsky

Im Rahmen der #KliG Begutachtung diskutieren wir gerade, wo(ran) wir erkennen werden, dass wir #Kimaneutralität erreicht haben.

Weil Wunsch ist gut und schön, aber Ziel ohne Ziellinie ist deppert. Daher meine Bitte an alle Kundigen!

Wie ist..

@chrizau.bsky.socialSep 28, 2026, 11:18 AM

..ein paar Wunder geschehen lassen, damit es bis Mitte des Jahrhunderts auch bei uns friedlich bleiben könnte.

NUR WO steht im #KliG wer sich für unsere Kinder und Enkel international einsetzt? Damit weltweit noch ausreichend Mitigation erfolgt?

Damit sie sich auch nach 2060 noch anpassen können?

@chrizau.bsky.socialSep 28, 2026, 11:18 AM

Wir riskieren gerade durch weitere Verzögerung, Halbherzigkeit und Leistungsaversion die Möglichkeit der Eindämmung endgültig ausschließen zu können.

Nicht nur in Österreich mit diesem Schatten seiner Selbst im letzten - nun begutachtbaren - Entwurf des #KliG.

Sondern weltweit. Die #COP31 müsste..

@chrizau.bsky.socialSep 28, 2026, 11:18 AM

... ... Ich bräuchte dringend noch positive Aspekte des #KliG damit das "Feedback" in der Stellungnahme nicht nur negativ ist.

Hat wer welche?

Und dankbar wäre ich auch für Feedback ob die beiden Grafiken zu den Gremien und Entscheidungsläufen, korrekt aus dem Entwurf abgeleitet ist? !

Infografik „Wer sitzt künftig am Tisch?“ zum Vergleich der Klimagremien nach bisherigem Klimaschutzgesetz (KSG) und dem Klimagesetz-Entwurf (KliG) vom 18. September 2026.
Links: Das bisherige KSG bündelt die Beteiligten im Nationalen Klimaschutzkomitee (NKK). Vertreten sind Bundesressorts, alle neun Länder, Parteien, Sozialpartner und Wirtschaft, Städte und Gemeinden, Umweltorganisationen, Wissenschaft und Umweltbundesamt. Das NKK berät zu Grundsatzfragen der Klimapolitik; Empfehlungen werden mit Dreiviertelmehrheit beschlossen. Zusätzlich bestehen sektorale Verhandlungsgruppen aus zuständigen Ressorts und Ländern unter Einbeziehung der Sozialpartner. Historisch gab es bis 2017 NKK und Nationalen Klimaschutzbeirat, danach wurden sie im breiteren NKK zusammengeführt.
Rechts: Der KliG-Entwurf trennt die Funktionen stärker. Eine fachliche Steuerungsgruppe aus sieben Bundesstellen und allen neun Ländern erarbeitet Planentwürfe und Korrekturprogramme. Darüber entscheidet eine politische Steuerungsgruppe aus fünf Minister:innen und dem Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz; beide Gruppen arbeiten im Einvernehmen und tagen mindestens zweimal jährlich. Die Bundesregierung beschließt schließlich die Pläne. Ein unabhängiger wissenschaftlicher Klimabeirat mit zwölf Expert:innen gibt Empfehlungen. Parteien, Interessenvertretungen und NGOs wirken im mindestens jährlichen Klimadialog beratend mit, haben aber kein Zustimmungsrecht.
Unten werden drei zentrale Veränderungen hervorgehoben: Bund und Länder erhalten eine eigene fachliche und politische Steuerungsstruktur; Parteien und Verbände wechseln vom gemeinsamen NKK in einen beratenden Dialog; aus dem Wissenschaftssitz im NKK wird ein eigener Klimabeirat. Hinweis: Mehr Struktur bedeutet nicht automatisch verbindliche Umsetzung; laut § 16 Abs. 4 begründet das KliG keine subjektiven Rechte und die Pläne sind keine Rechtsquellen.Infografik „Wie die Steuerungsgruppe entscheidet“ zum österreichischen Klimagesetz-Entwurf 137/ME, Stand 23. September 2026. Der Ablauf wird als Entscheidungsbaum dargestellt: Beteiligung → fachliche Erarbeitung → politisches Einvernehmen → Regierungsbeschluss.
Links wird gezeigt, wer mitwirkt: Klimadialog mit Parteien, Sozialpartnern, Energie- und Umweltorganisationen; fachliche Leitung durch zwei Vorsitzende; Empfehlungen des unabhängigen Klimabeirats; Prüfung der CO₂e-Quantifizierung durch das Umweltbundesamt; öffentliche Konsultationen und schriftliche Stellungnahmen. Weitere Stakeholder, Fachleute und Arbeitsgruppen können einbezogen werden.
In der Mitte verläuft der Regelablauf für den Klimafahrplan in acht Schritten. Eine fachliche Gruppe aus 16 Mitgliedern – sieben Bundesressorts und neun Ländern – erarbeitet den Entwurf. Danach werden Anforderungen geprüft, Beteiligung durchgeführt und Stellungnahmen ausgewertet. Anschließend ist fachliches Einvernehmen erforderlich. Wird es nicht erreicht, erfolgt keine einvernehmliche Weiterleitung. Bei Einvernehmen geht der Vorschlag an die politische Gruppe aus fünf Bundesminister:innen und dem Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz. Auch dort ist Einvernehmen nötig. Bei Zustimmung wird der Klimafahrplan der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Rechts wird erklärt, dass Einvernehmen nicht einem Vetorecht jedes einzelnen Mitglieds entspricht. Externe Stakeholder haben kein Stimmrecht. Verfahrensdetails bleiben teilweise offen. Die politischen Bundesmitglieder kommen aus Klima, Finanzen, Mobilität, Wirtschaft/Energie und Äußerem.
Unten werden besondere Verfahrenszweige für NEKP und langfristige Strategie, Anpassungsstrategie sowie Sofort- und Korrekturprogramme beschrieben. Ein Hinweis betont, dass die konkrete Verzahnung der Beteiligungs- und Abstimmungsschritte nicht abschließend geregelt ist und die Pläne nach §§ 8–11 keine eigenen Rechtsquellen oder subjektiven Rechte schaffen.
@chrizau.bsky.socialSep 28, 2026, 11:18 AM

..dieses Gesetz trotzdem Wirksamkeit und den (angeblich) intendierten Wunsch klimaneutral innerhalb der EU Regeln zu werden ermöglichen könnte. Oder sogar erzielen?

Oder - wie es eigentlich sein sollte - eine erfolgreiche Umsetzung sicherstellt!

Will das #KliG überhaupt ein Gesetz sein?

Ausschnitt aus dem österreichischen Entwurf des Klimagesetzes, 137/ME XXVIII. GP, mit den Schlussbestimmungen in § 16 und dem Inkrafttreten in § 17. Zwei Passagen sind mit roten Rahmen hervorgehoben.
Im oberen Ausschnitt ist § 16 Abs. 2 markiert. Dort wird festgelegt, dass mit der Vollziehung bestimmter Bestimmungen – insbesondere § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 4, § 8, § 9, § 10 sowie § 11 mit Ausnahme von § 11 Abs. 3 letzter Satz – die Bundesregierung betraut ist.
Im unteren Ausschnitt ist § 16 Abs. 4 hervorgehoben. Dort steht, dass das Gesetz als „Selbstbindungsgesetz“ keine subjektiven Rechte und Pflichten begründet. Pläne und Strategien gemäß §§ 8 bis 11 sind demnach Planungsdokumente der Bundesregierung und keine Rechtsquellen im Sinne des österreichischen Rechtsquellensystems.
Darunter beginnt § 17 „Inkrafttreten“. Anschließend folgAnlage 1 mit einer Tabelle zur Abgrenzung der Sektoren nach IPCC-Quellkategorien gemäß CRT.
@chrizau.bsky.socialSep 28, 2026, 11:18 AM

..gewählten Coping-Mechanismus verstehen kann, so kann ich das bei der Vorgehensweise der Regierungskoalition beim #KliG gar nicht.

Wieso soll ohne Verbindlichkeit, ohne Sanktionen und ohne Rechtsschutz ein Gesetz in Österreich etwas bewirken?

Gibt es dazu Beispiele?

Gibt es eine Erklärung, wie..

@chrizau.bsky.socialSep 28, 2026, 11:18 AM

Wer arbeitet noch an einer Stellungnahme zum Klimagesetz-Entwurf? Das #KliG hat schon 156 Stellungnahmen bekommen.

Und es würde sich wohl noch mehr verdienen.

Leider fällt es mir wieder gerade schwer "wertschätzend konstruktiv" an die Sache heranzugehen.

Die folgende Grafik aus dem #ECRA ist da..

Tabelle „Assessment of major risks“ aus der Europäischen Klimarisikobewertung für den Cluster „Gesundheit“. Bewertet werden neun zentrale Klimarisiken hinsichtlich Dringlichkeit des Handelns, Risikoschwere heute, zur Mitte des Jahrhunderts und gegen Ende des Jahrhunderts sowie politischem Zeithorizont, Umsetzungsreife und Zuständigkeit.
Als besonders dringlich gelten Hitzestress für die Allgemeinbevölkerung sowie Waldbrandrisiken für Bevölkerung und bebaute Umwelt in Südeuropa; beide sind als „dringendes Handeln erforderlich“ eingestuft. Weitere Risiken mit hohem Handlungsbedarf sind Waldbrände allgemein, mangelhaft angepasste Gebäude und Hitzestress bei Außenarbeit. Hinzu kommen Krankheitserreger in Küstengewässern, Belastungen von Gesundheitssystemen und Infrastruktur sowie Infektionskrankheiten.Titelblatt des Berichts „European Climate Risk Assessment“ der Europäischen Umweltagentur (EEA), Bericht 01/2024. Im oberen linken Bereich steht auf grünem Hintergrund das Logo „30 Years European Environment Agency“. Der Großteil des Covers zeigt ein Foto eines Leuchtturms an einer Küste, der von gewaltigen brechenden Wellen umgeben ist. Weißer Gischt und aufgewühltes Meerwasser schlagen gegen die Hafenmauer und reichen bis auf Höhe des Leuchtturms. Die Szene vermittelt ein starkes Bild von Küstengefahren und Extremwetter.
Im unteren Bereich befindet sich erneut eine grüne Fläche mit dem weißen Titel „European Climate Risk Assessment“. Darunter steht klein „EEA Report 01/2024“.
@chrizau.bsky.socialSep 23, 2026, 10:07 AM

Ich ärgere mich sehr über den #KliG Entwurf, und vielleicht fällt es mir auch deshalb schwer hier möglichst hilfreiches konstruktives Feedback für die Begutachtung zu formulieren.

Deswegen würde ich mich über Hinweise freuen: Was ist signifikant besser als im #KSG (probability to reach target 🎯)

@chrizau.bsky.socialSep 21, 2026, 2:14 PM

Bei mir hat es nicht funktioniert. Es stört mich immens.

Der #KliG Entwurf ist imho kein großer Wurf.

Außer ... ... es ist eine paradoxe Intervention und die Genialität ist durch klare Anti-Governance im Bundesländer-Mikado Handlungsdruck zu erzeugen.

aka "Des is sogoa mia z'peinlich."

@chrizau.bsky.socialSep 21, 2026, 1:29 PM

Da muss ich widersprechen. Dadurch, dass @frauherr.bsky.social und @michaelbernhard.bsky.social involviert sind, hatte ich mir schon mehr vom #KliG erwartet.

Ich habe zu wenig Einblick, aber es wirkt auch mich so, als ob es nicht einmal Einverständnis über die Begriffsbedeutung von #Governance