Der ASD e. V. begrüßt das #Urteil des #Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2026 zur #Arbeitszeit von #Schulleitungen. Die Entscheidung stellt klar: Eigenverantwortliche Arbeitsorganisation bedeutet keine unbegrenzte zeitliche Verfügbarkeit.
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Der Teilentscheid des #Bundesverwaltungsgerichts in Sachen AT1-Abschreibungen (CS/UBS Notfusion) wird als zu formalistisch kritisiert. Mit Blick auf #Notrecht und #Rechtsstaat greife diese Kritik jedoch zu kurz, argumentieren Johann-Jakob Chervet & Noam Schank.
