Der ASD e. V. begrüßt das #Urteil des #Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2026 zur #Arbeitszeit von #Schulleitungen. Die Entscheidung stellt klar: Eigenverantwortliche Arbeitsorganisation bedeutet keine unbegrenzte zeitliche Verfügbarkeit.

Der ASD e. V. begrüßt das #Urteil des #Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2026 zur #Arbeitszeit von #Schulleitungen. Die Entscheidung stellt klar: Eigenverantwortliche Arbeitsorganisation bedeutet keine unbegrenzte zeitliche Verfügbarkeit.