Das #Bundesverfassungsgericht hat im August 2026 die #Auslieferung von 3 Männern nach #Polen auf Basis von Europäischen Haftbefehlen vorläufig untersagt.
Vorhergehend gab es Entscheidungen der Oberlandesgerichte #Hamm und #Düsseldorf.
Jan Reinold berichtet für die #WAZ
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