Das macht auch Sinn: Schon seit einer Weile sind bei Prosumern die 15-minütige Bilanzierung von iMSys-Zählpunkten und die damit einhergehende Bereitstellung von Zählerstandsgängen der Standard (§12 Abs. 5 StromNZV).
Oder vereinfach: Wenn #Prosumer, dann sind #Viertelstundenwerte zu verwenden.
