#ElbitVerantwortungPrüfen #GleicheMaßstäbe #KeineDoppelstandards #MenschenrechteVorProfit #KeineKriminalisierungVonProtest #Verhältnismäßigkeit

Manchmal ist die beste Reaktion auf echte Reue: Entschuldigung annehmen und auf weitere Schritte verzichten. § 61 NSchG: Ordnungsmaßnahmen greifen nur, wenn Erziehungsmittel nicht ausreichen.
Verhältnismäßigkeit heißt hier auch: rechtzeitig aufhören.