Beschleunigungsrüge statt bloßem Warten: In Kindschaftssachen nach §155 Abs. 1 FamFG können Beteiligte Verzögerungen nach §155b rügen. Über die Rüge muss das Gericht binnen eines Monats entscheiden. #Familienrecht #Umgangsrecht

Beschleunigungsrüge statt bloßem Warten: In Kindschaftssachen nach §155 Abs. 1 FamFG können Beteiligte Verzögerungen nach §155b rügen. Über die Rüge muss das Gericht binnen eines Monats entscheiden. #Familienrecht #Umgangsrecht
Umgangsverfahren: Nach §155 FamFG soll der Erörterungstermin binnen eines Monats nach Verfahrensbeginn stattfinden. Das ist keine Frist für den Endbeschluss.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__155.html
#Familienrecht #Umgangsrecht
Umgangsverfahren: Nach § 155 FamFG soll der erste Termin binnen eines Monats nach Verfahrensbeginn stattfinden. Das ist keine Frist für die Endentscheidung. https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__155.html #Familienrecht #Umgangsrecht
Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG: In Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 1 muss das Gericht binnen eines Monats über die Rüge entscheiden – nicht über den gesamten Fall. https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__155b.html #Familienrecht #Umgangsrecht
Wenn ein Kind den Umgang ablehnt: Wie lassen sich Angst, Konflikt und Einflussnahme unterscheiden? Sicherheit und Erleben des Kindes gehören vor jedes Etikett. #Umgangsrecht #Kindeswohl
Grenzüberschreitender Umgang: Art. 21 HKÜ ermöglicht Anträge an Zentrale Behörden, um die Ausübung des Umgangsrechts zu organisieren oder zu sichern.
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=24
#Umgangsrecht #Familienrecht
§ 155 FamFG: In Umgangsverfahren soll der Erörterungstermin spätestens einen Monat nach Verfahrensbeginn stattfinden. Das ist keine Frist für die Endentscheidung.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__155.html
#Familienrecht #Umgangsrecht
Umgangsverfahren: Nach §155 FamFG soll der erste Termin spätestens einen Monat nach Verfahrensbeginn stattfinden. Das ist keine Frist für die Endentscheidung.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__155.html
#Familienrecht #Umgangsrecht
Wenn ein Kind Umgang ablehnt: Reicht die geäußerte Weigerung, oder muss das Gericht auch ihre Entstehung klären? Der Kindeswille ist ernst zu nehmen—ohne Manipulation zu unterstellen oder Risiken zu verharmlosen. Welche Standards sichern eine faire Prüfung? #Umgangsrecht #Kindeswohl
Umgangsverfahren verlieren mit jedem Monat Wirkung. In Kuppinger v. Deutschland (62198/11) beanstandete der EGMR Defizite nach Art. 8 und 13 EMRK bei der Durchsetzung von Umgang. Beschleunigung ist Teil wirksamen Rechtsschutzes. #Umgangsrecht #Familienrecht #Kindeswohl
Lehnt ein Kind Kontakt ab, ersetzen Etiketten keine Beweise. Gerichte müssen Schutzrisiken, Druck, Beziehungsgeschichte und das Verhalten beider Eltern strukturiert prüfen – ohne Missbrauch oder Entfremdung zu unterstellen. Kindeswohl braucht Fakten. #Umgangsrecht #Kindeswohl #Familienrecht
Ein Umgangsbeschluss, der erst kommt, nachdem die Beziehung des Kindes verblasst ist, ist kein wirksamer Rechtsschutz. Im Familienrecht verändert Zeit die Tatsachen. Welche Verfahrensdauern sollten Gerichte offenlegen? #Familienrecht #Umgangsrecht #Kindeswohl
Anayo gegen Deutschland (20578/07) ordnete keinen Umgang an. Straßburg verlangte eine echte Prüfung, ob Kontakt zum biologischen Vater dem Kindeswohl dient. Genügen ungeprüfte Annahmen für Eingriffe ins Familienleben? @echr.coe.int #Umgangsrecht #Kindeswohl #Familienrecht
Im Familienrecht ist Zeit kein neutraler Faktor: Verzögerungen können Umgang schwächen und vorläufige Zustände verfestigen. Welche Abhilfe ist noch wirksam, wenn die Eltern-Kind-Beziehung bereits Schaden genommen hat? #Familienrecht #Umgangsrecht #Kindeswohl
Verzögerungen im Familiengericht sind nicht neutral: Monate ohne verlässlichen Umgang können ein Provisorium zum faktischen Dauerzustand machen. Nötig sind klare Zeitpläne, überprüfte Zwischenregelungen und dokumentierte Gründe. #Familienrecht #Umgangsrecht #Kindeswohl
Reformankündigungen schützen noch kein Kind. Wenn die Kindschaftsrechtsreform stockt: Was muss zuerst messbar besser werden—schnellere Anhörungen, begründete Eilentscheidungen, vollziehbarer Umgang oder unabhängige Kontrolle? #Familienrecht #Kindeswohl #Umgangsrecht
Verzögerungen im Familiengericht sind nicht neutral: Dauern vorläufige Umgangsregelungen monatelang, verfestigt sich das Provisorium. Nötig sind frühe Verfahrenssteuerung, klare Fristen und wirksame Umsetzung statt Rechte nur auf dem Papier. #Familienrecht #Umgangsrecht #Kindeswohl
Anayo gegen Deutschland garantierte keinen Umgang. Der EGMR verlangte aber eine echte Kindeswohlprüfung statt eines Ausschlusses allein wegen des rechtlichen Status. Trennen unsere Verfahren klar zwischen Prüfungsanspruch und Ergebnis? #Umgangsrecht #Kindeswohl #Familienrecht