#Erbschaftsteuer: 6-Monats-Frist für Steuerbefreiung beim Familienheim ist keine starre Grenze
BFH entscheidet, dass es auf Einzelfall ankommt. Sofern Entschluss zur Selbstnutzung innerhalb der sechs Monate dokumentiert ist, ist ein späterer Einzug unschädlich.
