Ändern ließe sich das nur durch eine gesetzliche Klarstellung, eine Novelle im #StbG. Aber: die ÖVP, allen voran Claudia #Bauer, will das *Gegenteil*, sie will ein NOCH strengeres #StbG. Vor allem die Anforderungen an die Deutschkenntnisse wollen sie noch weiter (von "B1" auf "B2") hinaufschrauben.
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Wer nur den Gesetzestext kennt, würde das nicht vermuten.
Nach § 10 Abs1 Ziffer 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ( #StbG) darf nämlich die Staatsbürgerschaft "einem Fremden (...) nur verliehen werden, wenn..."
