Der frühere #Sozialrichter Udo Geiger hält beides für eindeutig unzulässig.
Ein #Jobcenter darf Leistungen weder von einer festen Meldeadresse abhängig machen noch davon, dass jemand in einer Notunterkunft lebt.

Der frühere #Sozialrichter Udo Geiger hält beides für eindeutig unzulässig.
Ein #Jobcenter darf Leistungen weder von einer festen Meldeadresse abhängig machen noch davon, dass jemand in einer Notunterkunft lebt.