Aus der #Rechtsgeschichte: Die Zeitangabe "ab immemorabili" bzw. "time immemorial" (seit Menschengedenken/seit Urzeiten) bezeichnet im angelsächsischen Recht Ereignisse, die vor dem 6. Juli 1189 passiert sind.

Aus der #Rechtsgeschichte: Die Zeitangabe "ab immemorabili" bzw. "time immemorial" (seit Menschengedenken/seit Urzeiten) bezeichnet im angelsächsischen Recht Ereignisse, die vor dem 6. Juli 1189 passiert sind.
Aus der #rechtsgeschichte: Mandantys, die nicht in der Lage sind, einen mehrfachen Wink mit dem Zaunpfahl zu erkennen, und sich vor Gericht lieber um Kopf und Kragen reden als den aufgezeigten Ausgang zu nehmen, sind schon immer ein wichtiger Bestandteil des Justizwesens.
Daniela Taudt-Wahl (Lektorat) und Lisa Laux (Marketing) vertreten Mohr Siebeck beim Rechtshistorikertag 2026 in Wien. Wir freuen uns auf den Austausch mit der rechtshistorischen Fachcommunity und auf viele spannende Begegnungen vor Ort.
Mehr unter www.mohrsiebeck.com/rht.