#Patientenverfügung
Eigentlich gehören Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen. Mit dieser gibt man einer vertrauten Person die Befugnis, für sich zu entscheiden und seine Wünsche umzusetzen, wenn man selbst dazu nicht in der Lage ist. Das können Angehörige, aber auch Freund:innen sein.
