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@maxbestpolitics.bsky.socialSep 19, 2026, 7:11 PM

Kartellstreit vor Gericht: Google verliert Rechtsstreit um Geldbuße in Milliardenhöhe

2. Juli 2026 – Der Europäische Gerichtshof bestätigte die EU-Wettbewerbsstrafe gegen Google in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. #EuGH #Kartellstreit #Wettbewerb #Milliardenstrafe

Nach Auffassung der EU-Gerichte missbrauchte Google seine marktbeherrschende Stellung im Android-System, band Hersteller an eigene Dienste und benachteiligte Konkurrenten.

Im Mittelpunkt standen die Bedingungen für Android und Googles Dienste. Um den Play Store nutzen zu dürfen, mussten Hersteller laut EU-Kommission auch Google-Suche und Chrome vorinstallieren. Beide Apps waren dadurch auf fast allen Android-Geräten vorinstalliert. Konkurrenten hatten schlechtere Chancen, Nutzer zu erreichen. Zudem untersagten Vertragsklauseln den Herstellern den Verkauf von Smartphones mit alternativen, von Google nicht genehmigten Android-Versionen. Solche Android-Forks konnten sich in Europa deshalb kaum etablieren. Die Wettbewerbshüter sahen darin eine Beschränkung des Wettbewerbs, die Googles Suchdominanz und Werbeeinnahmen absicherte.

2018 verhängte die EU-Kommission ein Bußgeld von 4,34 Milliarden Euro. 2022 senkte das EU-Gericht die Summe auf rund 4,1 Milliarden Euro, weil einzelne Vorwürfe nicht ausreichend belegt waren. Darunter fiel der Vorwurf, Google habe Hersteller und Mobilfunkanbieter für die exklusive Vorinstallation seiner Such-App bezahlt. Den Kernvorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bestätigten die Richter jedoch. Der EuGH sah keine entscheidenden Fehler des EU-Gerichts.

Google und Alphabet hielten die Kopplung von Google-Suche und Chrome für nötig, um Android kostenlos anzubieten und weiterzuentwickeln. Nach der Kommissionsentscheidung änderte Google seine europäischen Android-Bedingungen, wies die Vorwürfe jedoch zurück und legte Rechtsmittel ein. Mit dem EuGH-Urteil sind die juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Das Urteil gilt als wegweisend im EU-Wettbewerbsrecht. Es zeigt, dass die EU gegen große Technologiekonzerne vorgeht, wenn sie ihre Marktmacht zum Vorteil eigener Dienste missbrauchen. Spätere Änderungen der Geschäftspraxis machen frühere Verstöße nicht ungeschehen.
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