"Die Behauptungs- und Beweislast, dass eine Ausfolgung einer Kopie für die Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen unerlässlich ist, liegt beim Betroffenen selbst." #Auskunft #DSGVO #Kontextualisierungslast
OLG Wien Entscheidung v. 30.4.2026 - 13R159/25k
