Peer-to-Peer-Verträge sind seit 01.10.2026 möglich, keine Rechtspersönlichkeiten mehr notwendig, Netzrabatt kommt aber erst 2027 (§ 188 Abs. 3 ElWG). Bis April 2027 kann man #PeerToPeer nur mit Zählpunkten vom selben Netzbetreiber umsetzen.

Peer-to-Peer-Verträge sind seit 01.10.2026 möglich, keine Rechtspersönlichkeiten mehr notwendig, Netzrabatt kommt aber erst 2027 (§ 188 Abs. 3 ElWG). Bis April 2027 kann man #PeerToPeer nur mit Zählpunkten vom selben Netzbetreiber umsetzen.