#Müllverbrennungsanlagen müssen für das von ihnen ausgestoßene CO₂ bezahlen, weil sie dem nationalen #Brennstoffemissionshandel nach #BEHG unterliegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits im Mai 2026 entschieden. Nun liegen die PM und die Urteile vor: www.berlin.de/gerichte/ver...
