Zwei Dinge dazu, die oft untergehen:
Die Bank muss nach § 675u #BGB unverzüglich erstatten, spätestens am nächsten Geschäftstag.
Und man muss die Abbuchung melden, sobald man sie bemerkt – nicht erst nach zwölf Monaten.

Zwei Dinge dazu, die oft untergehen:
Die Bank muss nach § 675u #BGB unverzüglich erstatten, spätestens am nächsten Geschäftstag.
Und man muss die Abbuchung melden, sobald man sie bemerkt – nicht erst nach zwölf Monaten.
Wurde nie ein Mandat erteilt, ist die Abbuchung nicht autorisiert. Dann gilt eine Frist von 13 Monaten (§ 676b #BGB).
Aber anders:
Man muss der Bank erklären, dass kein Mandat vorliegt. Sie prüft das und kann Nachweise verlangen.
Schritt 3 – die Bank:
Bei erteiltem Lastschriftmandat kann man die #SEPA-Lastschrift acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückholen (§ 675x #BGB).
Das ist der Ein-Klick-Weg im Online-Banking.