Um #Arzneimittelrisiken immer wieder neu und realistisch einschätzen zu können, sollten #Apotheken einen Verdacht auf unerwünschte Wirkungen oder Qualitätsmängel auch bei altbekannten OTC-Präparaten melden. Die AMK gibt drei Beispiele.
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Nicht alle #Arzneimittelrisiken werden bereits in Zulassungsstudien erkannt.
Umso wichtiger sind Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und ein sicherer Medikationsprozess. Dr. Stanislava Dicheva-Radev erklärt, wie #Pharmakovigilanz funktioniert:
