Grilled Cheese

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@gpspmagazin.bsky.socialSep 23, 2026, 2:30 PM

Im aktuellen Newsletter geht es um die Frage, wie sich Risiken bei #Arzneimitteln reduzieren lassen. Wie werden unerwünschte Arzneimittelwirkungen erkannt? Was bringt ein Medikationsplan und welche Medikamente können gerade im Alter problematisch sein?

gutepillen-schlechtepillen.de/risiken-bei-...

@karl-theodor.mastodon.social.ap.brid.gySep 11, 2026, 10:56 AM

Neue Regeln zur #Kostenübernahme von #Cannabisarzneimitteln: Was Patient:innen jetzt wissen sollten

Informationen für gesetzlich versicherte Patient:innen mit einer laufenden oder geplanten Therapie mit #Cannabis #arzneimitteln.

https://bdcan.de/cannabisblueten-gkv/



Informationen für gesetzlich versicherte Patient:innen mit einer laufenden oder geplanten Therapie mit Cannabisarzneimitteln.
Aktueller Stand

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Cannabisblüten sind seitdem im besonderen Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V nicht mehr enthalten.

Hinweis: Die derzeit veröffentlichte Arzneimittel-Richtlinie und die FAQ des Gemeinsamen Bundesausschusses sind noch nicht vollständig an die seit dem 30. Juli 2026 geltende Rechtslage angepasst.

Neu am 1. September 2026: Mit Exilby® ist ein weiteres cannabishaltiges Fertigarzneimittel auf dem deutschen Markt. Es ist für ein eng begrenztes Anwendungsgebiet zugelassen: chronische Schmerzen im unteren Rückenbereich mit radikulärer (neuropathischer) Komponente bei Erwachsenen, wenn eine vorherige Therapie mit Nicht-Opioid-Analgetika unzureichend wirksam war oder nicht vertragen wurde.

Neu am 25. August 2026: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem BDCan mitgeteilt, dass die Beratungen zur Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie an die gesetzlichen Änderungen bereits begonnen haben. Ein Beratungsergebnis liegt noch nicht vor. Über die Einleitung eines Stellung­nahme­verfahrens will der G-BA auf seinen Internetseiten informieren.

Neu am 20. August 2026: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt nach erneuter rechtlicher Prüfung die Auffassung, dass bei einer erstmaligen Cannabistherapie in jedem Fall zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel verordnet werden müsse – auch außerhalb seines zugelassenen Anwendungsgebietes. Damit weicht die KBV von der zuvor gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband veröffentlichten Auslegung ab. Der GKV-Spitzenverband hatte in seinem Rundschreiben vom 5. August 2026 ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass der Vorrang nur innerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets eines Fertigarzneimittels gilt. Eine neuere eigene Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes zu dieser Streitfrage liegt bislang nicht vor. Die KBV erwartet eine Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums.