Die AfD ist laut GFF-Gutachten „eindeutig verfassungswidrig": 13 Monate Arbeit, 1.500 Seiten, tausende Belege. Ein Verbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach Art. 21 Abs. 2 GG beantragen. Über 60 Organisationen fordern: AfD-Verbot jetzt. #AfDVerbot #AachenGegenRechts
