2/2 ⚖️ Das Kanzleramt gab es zu: Wer auf das Grundgesetz pocht, betreibe eine „rechtsprechungsferne Auslegung“. Doch nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte die Justiz – nicht Richterrecht die Verfassung! Die Causa Hohn-Bergerhoff: menschenrechtverteidiger.com/rechtsprechu... #Rechtsstaat
