lerne täglich dazu,puh
KI
Nein, bei #Pflegegrad1 müssen Sie keinen #Nachantrag stellen – weder alle 6 Monate noch zu einem anderen festen Zeitpunkt.
Ein einmal bewilligter Pflegegrad gilt grundsätzlich unbefristet.

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Ein einmal bewilligter Pflegegrad gilt grundsätzlich unbefristet.