Ansprüche aus Personenschäden verjähren erst nach dreißig Jahren, die Löschpflicht sagt das Gegenteil. Unsere Muster-Dienstvereinbarung löst das gestuft: Die Spur bleibt, die Zuordnung geht.

Ansprüche aus Personenschäden verjähren erst nach dreißig Jahren, die Löschpflicht sagt das Gegenteil. Unsere Muster-Dienstvereinbarung löst das gestuft: Die Spur bleibt, die Zuordnung geht.
16 Paragraphen, vier Anlagen, ausfüllfertig: unsere Muster-Dienstvereinbarung über das Streckenprotokoll im Winterdienst – mit abschließendem Datenkatalog und Auswertung nur aus benanntem Anlass.