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Obwohl im #Baubeginnprotokoll die Bereitstellung einer festgelegten Anzahl von Wohnungen als sozialer #Wohnungsbau vereinbart war, wurde diese Verpflichtung nach dem Eigentumsübergang dem neuen Auftragnehmer nicht mitgeteilt.

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Obwohl im #Baubeginnprotokoll die Bereitstellung einer festgelegten Anzahl von Wohnungen als sozialer #Wohnungsbau vereinbart war, wurde diese Verpflichtung nach dem Eigentumsübergang dem neuen Auftragnehmer nicht mitgeteilt.