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@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Bundestages. [23/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des [22/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet [21/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der [20/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
als 50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen. [19/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr [18/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können. [17/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und [16/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Volksentscheid nicht mehr bedarf. [15/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch [14/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter [13/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. [12/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
Ländern eine Volksbefragung stattfindet. [11/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen [10/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren [9/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
zwei Dritteln die Änderung ablehnt. [8/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von [7/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung [6/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines [5/23]

@dasgrundgesetz.bsky.socialSep 7, 2026, 8:10 AM

Tag 28232 - #Grundgesetz, Artikel 29:
(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben [4/23]