Kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich: Die Bundesnetzagentur ordnet im Jahr 2026 erneut kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) an. #energiederzukunft #energiemanagement #strom #stromerzeuger #energiewende
