Ständig ist vom „AfD-Verbotsverfahren“ die Rede. Das klingt nach einem riesigen politischen Kraftakt.
Dabei müssten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat nur einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Über ein Verbot entscheidet anschließend allein Karlsruhe.
